Cross-Compliance (CC)

Die Gewährung von Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe durch die Europäische Union ist seit dem Jahr 2005 auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz (Cross Compliance) geknüpft.

 

Die Cross-Compliance-Anforderungen umfassen:

Die Komplexität der Anforderungen ist für die Landwirtschaftsbetriebe nur schwer zu überblicken. Verstöße gegen diese Vorschriften führen jedoch zu einer Kürzung der Direktzahlungen.

 

Unser Unternehmen bietet Ihnen eine betriebsindividuelle Analyse der einzuhaltenden CC-Anforderungen unter Ihren betriebsspezifischen Bedingungen anhand einer detaillierten Checkliste im Rahmen eines Betriebsrundganges und einer umfassenden Dokumentenprüfung.

 

Zielstellung dieser Beratung ist die Vermeidung von Sanktionszahlungen durch Aufdeckung betrieblicher Schwachstellen (Eigenkontrollcheck) die im Falle einer amtlichen Kontrolle sanktionsrelevant wären. Des weiteren sollen Hinweise zur effektiven betrieblichen Umsetzung des landwirtschaftlichen Fachrechts gegeben werden.

 

Unser Leistungsspektrum konzentriert sich dabei auf folgende Schwerpunkte: