Weiterbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz – Dreijahreszeitraum beachten

21.09.2016

Die Verpflichtung für Sachkundige im Pflanzenschutz, Weiterbildungsveranstaltungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz zu besuchen, geht mit Beginn 2017 in den nächsten Dreijahreszeitraum. Je nachdem, wann Pflanzenschutzsachkundige in den vergangenen Jahren ab 2014 an einer Schulung teilgenommen haben, ist laut Pflanzenschutzgesetz nach drei Jahren eine Wiederholung erforderlich.

 

Spätestens mit der Aufnahme von Pflanzenschutzarbeiten im kommenden Jahr darf die Teilnahmebescheinigung nicht älter als drei Jahre sein, um dem Gesetz zu entsprechen.

 

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt e.V. besitzt eine Anerkennung zur Durchführung von entsprechenden Veranstaltungen. Gemeinsam mit den Kreisbauernverbänden werden ab Januar 2017 regionale Veranstaltungen angeboten. Damit sollen besonders die Landwirte abgesichert werden, die im Januar und Februar 2014 Veranstaltungen der LLG besuchten.

Die Termine werden so gelegt, dass vor Beginn der Frühjahrsarbeiten und gesetzlich konform die notwendigen Weiterbildungsbescheinigungen erworben werden können, sofern die Anmeldung durch den Betrieb rechtzeitig erfolgt.

Ein zeitweiliges „Ruhen der Sachkunde“, wenn die Weiterbildungen nicht lückenlos aufeinander folgen, ist zulässig, so lange der Landwirt  nach dem letzten Drei-jahreszeitraum noch keine Tätigkeiten im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes durchführt.

Die Termine werden bei ISIP (Informationssystem integrierten Pflanzenschutz) eingestellt (http://www.isip.de/isip/servlet/page/deutschland/regionales/sachsen-anhalt/pflanzenschutzsachkunde?id=105876)

 

Für Rückfragen und Anmeldungen stehen Ihnen die Ansprechpartner des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e. V. gern zur Verfügung.

 

Ansprechpartner: BV Salzland, Frau Dr. Susanne Brandt und Frau Sandra Berkholz

Tel.: 03471-6409197

E-Mail: bvsalzland@lbv-sachsenanhalt.de

 

Alternativ dazu können Sie auch das Kontaktformular dieser Webseite nutzen!